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Definition LRS

Als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann.
(Quelle: VwV LRS-Förderung vom 29. Juni 2006 (MBl. SMK S. 318), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2008 (MBl. SMK S. 284) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385)

Mögliche Ursachen

  • entsprechende Anlagen
  • Störung der Entwicklung des Zentralnervensystems
  • Zusammenwirken beider Bedingungen

Merkmale

Auffälligkeiten im Vorschulalter

  • keine Krabbelphase im Kleinkindalter
  • Probleme beim Sprechenlernen
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten (Sehen, Hören, Gleichgewicht …)
  • Schwächen bei Fein- und Grobmotorik

Auffälligkeiten im schulischen Bereich

  • Auslassungen und Verwechslung von Buchstaben
  • Schwierigkeiten beim Leserwerb (zusammenziehendes Lesen misslingt, Auslassung von Silben und Wörtern)
  • schnell nachlassende Konzentration
  • Schulunlust und Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung

Wer kann helfen?

Eltern und Familie

  • Erfolgserlebnisse auf unterschiedlichen Gebieten verschaffen (Sport, Musikinstrument …)
  • gemeinsam die Stärken des Kindes finden
  • lautes Vorlesen üben
  • beim Schreiben mitsprechen

Lehrer und Erzieher

  • deutliche, an die Kinder gerichtete Lehrersprache
  • übersichtliche und saubere Tafelbilder
  • genaue und detailierte Fehleranalysen durchführen
  • individuellen Förderplan erstellen
  • Umgang mit Nachschlagewerken fördern

Zusätzliche Hilfen

  • Lerntherapie
  • Ergotherapie
  • Motopädie
  • Logopädie

LRS – Feststellungsverfahren für Schüler der 2. Klassen (geregelt in der VwV LRS-Förderung 01/08)
Im Falle einer vermuteten LRS wird von der Schule geprüft, ob ein Feststellungsverfahren eingeleitet wird. Sofern von der Schule die Notwendigkeit der Durchführung eines Feststellungsverfahrens gesehen wird, stellt der Schulleiter mit Zustimmung der Eltern einen entsprechenden Antrag an die Sächsische Bildungsagentur.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

a) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zur Durchführung des Feststellungsverfahrens bei ihrem Kind,

b) Übungen im freien Schreiben und Mathematikkontrollen mit Fehleranalysen,

c) Rechtschreibkontrolle und Bilderliste, eine pädagogische Einschätzung der Schule zur Leistungsentwicklung des Schülers. Die Feststellung der LRS für Schüler, bei denen dies vermutet wird, erfolgt durch ein vom Landesamt für Schule und Bildung berufenes Diagnostikteam.

Diesem gehören jeweils an:

a) zwei LRS-Lehrer,

b) ein Schulpsychologe,

c) ein Sprachheilpädagoge.

Im Rahmen des Feststellungsverfahrens sind durch das Diagnostikteam folgende Bereiche zu diagnostizieren:

a) intellektuelle Befähigung,

b) Primärsymptomatik, Lesen, Rechtschreiben, mathematische Leistungen, sprachlicher Status,

c) Sekundärsymptomatik, wie zum Beispiel Arbeitsweise, Motivation, Konzentration und Ausdauer, Sozialverhalten.

In Auswertung des durchgeführten Verfahrens stellt das Diagnostikteam fest, ob beim Schüler eine LRS vorliegt. Darüber hinaus legt das Diagnostikteam für den Schüler einen begründeten Vorschlag zur weiteren Förderung vor. Den Eltern und dem den Antrag stellenden Schulleiter wird das Ergebnis des Feststellungsverfahrens schriftlich mitgeteilt.

Das Diagnostikteam verweist, sofern dies als erforderlich angesehen wird, auf die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung zur Erkennung von möglichen Besonderheiten der Sinneswahrnehmung, von psychischen oder neurologischen Erkrankungen.
(Quelle: VwV LRS-Förderung vom 29. Juni 2006 (MBl. SMK S. 318), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2008 (MBl. SMK S. 284) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385

WER? Schüler aus 2. Klassen der zugeordneten Grundschulen, die von den Klassenleitern und Schulleitern – mit Einverständnis der Eltern – gemeldet werden
TERMINE

Informationen zum Verfahren an die Eltern / Vorbereitung des Antrages - November/Dezember
Meldung an die Comenius-Grundschule durch die Grundschulen - Januar
Feststellungsverfahren - Februar/März
Auswertung des LRS-Verfahrens / Information an die Eltern durch LaSuB Zwickau - April/Mai

DAUER 1-2 Unterrichtstage
INHALT Diagnostik von:
a) intellektuelle Befähigung
b) Lesen, Rechtschreiben, mathematische Leistungen, sprachlicher Status
c) Arbeitsweise, Motivation, Konzentration, Ausdauer, Sozialverhalen
DIAGNOSTIKTEAM LRS-Lehrer, Schulpsychologin, Sprachheilpädagogin, Diagnostikteam der Comenius-Grundschule: Frau Leonhardt, Frau Meinhold, Frau Dressel
ERGEBNISSE Landesamt für Schule und Bildung, Standort Zwickau informiert die Eltern schriftlich
Durchführung von Elterngesprächen (bei Bedarf)
zusätzlich Diagnostik von LRS Schülern von Grundschulen (auf Antrag beim LaSub Zwickau)

Unsere Schüler werden in Kleinklassen (max. 16 Kinder) unterrichtet. Das Lesen und Schreiben wird mit auf die Problematik der Kinder abgestimmten Methoden gelehrt. Der Unterrichtsinhalt in allen Fächern dehnt sich über zwei Schuljahre. Danach werden die Kinder in der Regel wieder in eine vierte Klasse an ihrer Heimatschule eingegliedert.
Wir arbeiten an unserer Grundschule nach der FRESCH-Methode (Freiburger Recht-Schreibschule) und verwenden die Zebra-Materialien des Klett-Verlages.

LRS

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