Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

L – Leidensweg R – Reden S – Selbstbewusstsein stärken

Definition LRS

Als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann.
(Quelle: VwV LRS-Förderung vom 29. Juni 2006 (MBl. SMK S. 318), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2008 (MBl. SMK S. 284) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385)

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